Sozialfond
SOLIDARITÄT
Um die finanziellen Folgen rechtlicher Auseinandersetzungen von Künstler zu mildern, hat der BBKL ein Konto SOLIDARITÄT eingerichtet.
Auf dieses Konto können Mitglieder solidarisch und freiwillig Geld einbezahlen.
Sinn und Zweck dieses Kontos ist, Künstler und Künstlerinnen finanziell im Rahmen des Möglichen zu helfen. Der Vorstand befindet je nach Fall über die Höhe der Auszahlung.
1)
Das heisst, profitieren können ausschliesslich ein Künstler/Innen, die Rechtshilfe benötigen und deren Probleme mit der Tätigkeit als Künstler/In und der freien Meinungsäusserung in professionellem Zusammenhang steht.
2)
Ausgeschlossen sind also Rechtsprobleme privater Natur, wie z.B.: Scheidungen, Verkehrsdelikte, Diebstahl, Betrug etc.
3)
Zur Auszahlung an betroffene Künstler/Innen werden ausschliesslich Gelder verwendet, die von diesem Solidaritätskonto kommen, nicht also Gelder aus der regulären Vereinskasse. Der Vorstand befindet je nach Fall über die Höhe der Auszahlungen. Sollte der Fond ausgeschöpft sein, besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.
4)
Als Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem Solidaritätsfond gilt, der Künstler muss die Liechtensteinische Staatsbürgerschaft besitzen oder in Liechtenstein wohnhaft sein. Über Ausnahmen Punkt 4 betreffend, entscheidet der Vorstand.
5)
Der Verein übernimmt keinerlei Haftung in rechtlichen Angelegenheiten für seine Mitglieder.
Auf dieses Konto können Mitglieder solidarisch und freiwillig Geld einbezahlen.
Sinn und Zweck dieses Kontos ist, Künstler und Künstlerinnen finanziell im Rahmen des Möglichen zu helfen. Der Vorstand befindet je nach Fall über die Höhe der Auszahlung.
1)
Das heisst, profitieren können ausschliesslich ein Künstler/Innen, die Rechtshilfe benötigen und deren Probleme mit der Tätigkeit als Künstler/In und der freien Meinungsäusserung in professionellem Zusammenhang steht.
2)
Ausgeschlossen sind also Rechtsprobleme privater Natur, wie z.B.: Scheidungen, Verkehrsdelikte, Diebstahl, Betrug etc.
3)
Zur Auszahlung an betroffene Künstler/Innen werden ausschliesslich Gelder verwendet, die von diesem Solidaritätskonto kommen, nicht also Gelder aus der regulären Vereinskasse. Der Vorstand befindet je nach Fall über die Höhe der Auszahlungen. Sollte der Fond ausgeschöpft sein, besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.
4)
Als Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem Solidaritätsfond gilt, der Künstler muss die Liechtensteinische Staatsbürgerschaft besitzen oder in Liechtenstein wohnhaft sein. Über Ausnahmen Punkt 4 betreffend, entscheidet der Vorstand.
5)
Der Verein übernimmt keinerlei Haftung in rechtlichen Angelegenheiten für seine Mitglieder.
Kontoverbindung
Liechtensteinische Landesbank
IBAN:
LI55 0880 0000 0565 5689 8
BIC:
LILALI2XXXX
IBAN:
LI55 0880 0000 0565 5689 8
BIC:
LILALI2XXXX

